Baurecht

Was ist das Baurecht?

 

Das Baurecht umfasst sowohl das öffentliche als auch das private Baurecht. Nach dem öffentlichen Baurecht regeln sich insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren bzw. Grundstückseigentümern und Behörden.

 

Vom privaten Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Baubeteiligten umfasst. Hierbei geht es vor allem um Fragen des Grundeigentums und des Nachbarrechts, auch Streitigkeiten im Bezug auf Werkverträge mit Handwerkern, Fragen im Bereich Architektenvertrag oder Bauverträge mit Bauunternehmen. Neben Normen des BGB finden spezielle Regelungssysteme wie die VOB Teile A bis C, die HOAI, usw. Anwendung.

 

Im Rahmen des privaten Baurechts beraten und vertreten wir sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen.

Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Dessau-Roßlau zur Verfügung - bitte kontaktieren Sie uns.

Beratung und Vertretung in Sachen

  • der Planungsphase, insbesondere der Vertragsprüfung und -entwürfe

  • der Bauphase, insbesondere bei Bauablaufstörungen, Verzug, Mängeln, Nachtragsforderungen oder Sicherheitsleistung sowie Durchführung von Beweissicherungsverfahren

  • nach Bauabschluss, insbesondere Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen, Vergütungsforderungen oder Schadensersatz- und Haftpflichtansprüchen