Familienrecht
Was ist das Familienrecht?
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse in der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft sowie die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
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Beratung und Vertretung in Sachen
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dem Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht (Ehescheidung, Ehevertragsgestaltung, Sorge- und Umgangsrecht, Ehegattentrennungs- und nachehelicher Unterhalt, Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung, Kindesunterhalt etc.)
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dem internationalem Privatrecht im Familienrecht