Was ist das Erbrecht?
Das Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge eines Menschen und regelt die im Zusammenhang mit einem Erbfall aufgeworfenen Fragestellungen in Bezug auf den oder die Erben, den Nachlass sowie weiterer Anspruchsteller, wie Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsbereichtigte.
Die rechtlichen Fragen im Erbrecht sind sehr vielfältig und betreffen unter anderem auch die Errichtung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen aber auch Nachlass- und Pflichtteilsregelungen.
Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Dessau-Roßlau zur Verfügung - bitte kontaktieren Sie uns.
Beratung und Vertretung in Sachen
der vorweggenommenen Erbfolge, d.h. der lebzeitigen Vermögensübertragung
des Eintritts des Erbfalls, insbesondere der Auseinandersezung der Erbengemeinschaft, der Durchsetzung von Auskunfts-, Erb-. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
der Gestaltung von Vollmachten und Patientenverfügungen
der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft